presskit ärzte

Das >presskit ärzte bietet alle PR-Agenturleistungen, die Sie für Ihren professionellen
Public-Relations-Auftritt brauchen: Von der Strategieberatung bis zur Presseinformation
- Thematische Patientenansprache unter Berücksichtigung standesrechtlicher Restriktionen für Ärzte und Zahnärzte.
- Klarer Positionierung im lokalen Markt mittels Pressemitteilung und passgenauer Verteilung.
- Dadurch werden Sie als Arzt oder Zahnarzt im Netz gefunden, und zwar nicht nur mit Namen, Adresse und Fachrichtung, sondern auch mit Ihren Aussagen, die in Ihr persönliches Zielprofil einzahlen.
- PR-Agenturleistungen >presskit ärzte im Überblick:
- Erstberatung
- Situationsanalyse und Wettbewerbsbetrachtung
- Beratung zur Zielpositionierung und Zielvereinbarung
- Formulierung Ihrer Kernbotschaften
- Erstellung einer auf die Zielpositionierung abgestimmten Storyline
- Definition der Schlüsselwörter für die Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Entwurf der Pressemitteilung
- Korrekturlauf und Debriefing Pressemitteilung
- Verteilung der Presseinformation auf allen relevanten online Presse-Portalen (online PR)
- Verteilung an alle relevanten lokalen und/oder regionalen Printmedien (klassische PR)
- Volle PR-Agenturleistungen zum Festpreis: 580.- EUR zzgl. MwSt.
- Jetzt Kontakt aufnehmen mit dem Stichwort "presskit ärzte".
PR für Ärzte, was ist erlaubt, was nicht?
Eine häufig gestellte Frage in Bezug auf PR, Werbung und rechtliche Rahmenbedingungen für Mediziner lautet: „Welche Verbote sind zu beachten?” Die gute Nachricht ist: Es gibt keine grundsätzlichen Werbe- oder PR-Verbote für Ärzte.
Rechtliche Vorgaben sind allerdings zu beachten, diese resultieren aus dem speziellen Werbegesetz für Heilberufe – dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und aus berufsbezogenen Vorschriften, beispielsweise die Berufsordnung für Ärzte (BO-Ä). Die gültige Version der BO-Ä ist auf den Websites der Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes zu finden (http://www.bundesaerztekammer.de).
Es sind sowohl die speziellen Regelungen und Vorschriften für Ärztinnen und Ärzte und die allgemeinen Werbegesetze (UWG, GWB etc.) zu beachten, im Einzelnen sind das
- Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä)
- Heilmittelwerbegesetz (HWG)
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Rahmenverträge mit den Kassen
- Telemediengesetz (TMG)
- Arzneimittelgesetz (AMG)
Alle Gesetze zu lesen und zu kennen ist nicht möglich und auch nicht notwendig. Um mit dem Gesetzgeber nicht in Konflikt zu kommen, reichen meist ein paar Regeln aus:
- Keine Fotos vor und nach Behandlung im Vergleich präsentieren
- auf die Verständlichkeit zu achten, d.h. Fachbegriffe übersetzen
- sachliche Sprache (Werbeslogans vermeiden)
- Verweise auf Fachliteratur genau angeben
- nicht für die Kostenübernahme durch die Kassen werben
- nicht mit Empfehlungen durch Patienten werben
- keine Preisausschreiben durchführen
Quelle: Heidelberger Institut für Medizin Marketing (www.heidelberger-institut.org).
